Allegorie auf das im Jahre 1781 verabschiedete Toleranz-Patent von Joseph II. (1782). Kupferstich von Johann Friedrich Beer (1741-1804), 1782.

Die Josephinischen Toleranzpatente für Juden - Editionsprojekt

 

Dr. Louise Hecht (Univerzita Palackého v Olomouci/Universität Wien)


Der eminenten gesellschaftspolitischen Bedeutung der josephinischen Toleranzpatente als erste umfassende moderne Gesetzgebung für Juden steht eine seltsame Nachlässigkeit im Umgang mit den Quellen gegenüber. Die Patente wurden für die verschiedenen Provinzen der Habsburger Monarchie in einem Zeitraum von etwa acht Jahren erlassen – erstreckten sich also annähernd über die gesamte Zeit von Josephs Alleinregierung – und wichen auch inhaltlich stark voneinander ab. Für historische Analysen der josephinischen Judenpolitik wird jedoch meist Josephs Handschreiben vom 13. 5. 1781 herangezogen, in dem der Kaiser im Zuge von Zentralisierung und Systematisierung der Bürokratie angekündigt hatte, seiner Judenpolitik neue Richtlinien zugrunde legen zu wollen. Die allgemeinen kaiserlichen Direktiven wurden aber erst im Laufe der folgenden Jahre von den Länderstellen den konkreten Bedingungen der einzelnen Provinzen angepasst und zu Patenten ausformuliert; ein Prozess, der sowohl von hitzigen öffentlichen Debatten als auch von Kontroversen zwischen den verschiedenen bürokratischen Stellen begleitet war.

Da die Debatten innerhalb der örtlichen Behörden unterschiedliche Zeitspannen beanspruchten, ergibt sich folgendes Bild für die Einführung der Patente: am 19. 10. 1781 in Böhmen; am 15. 12. 1781 in Österreich-Schlesien; von September bis Dezember 1781 in den italienischen Provinzen, die kein formales Patent erhielten, sondern eine teilweise Erneuerung ihrer Privilegien; am 2. 1. 1782 in Wien und Niederösterreich; am 13. 2. 1782 in Mähren; am 31. 3. 1783 in Ungarn (mit Ausdehnung auf Siebenbürgen im Jahre 1787); am 27. 5. 1785 bzw. am 30. 9. 1789 (tatsächliche Publikation und Einführung) in Galizien. Die Juden von Tirol und Vorderösterreich erhielten keine eigenen Patente; ebenso wenig wie jene in den Österreichischen Niederlanden, die bezüglich Freizügigkeit, Zugang zu Bildungsinstitutionen und Gewerbe jedoch besser gestellt waren als die meisten anderen Provinzen.

Trotz der übereinstimmenden ideologischen Ausrichtung, aufgrund derer die Einführung der Landessprache für Geschäftsbücher und Verträge sowie die Ausdehnung der allgemeinen Schulpflicht auf Juden verbindlich dekretiert wurde, waren die einzelnen Patente den sozio-ökonomischen Bedingungen der Juden in den Provinzen angepasst und daher im Detail oft ziemlich unterschiedlich. Die Triestiner Gemeinde musste unter Joseph II. sogar eine Verminderung ihrer relativ weitgehenden Privilegien (z.B. das Recht auf Grundbesitz) hinnehmen. Auch die Geltungsdauer der Patente wich in den einzelnen Provinzen stark voneinander ab. Während das Systemalpatent vom 3. 8. 1797 das Toleranzpatent für Böhmen ersetzte und die Italienischen Provinzen 1790 ein eigenes Patent erhielten, blieben die meisten anderen Patente (mit kleineren und größeren Modifikationen) bis zur Revolution von 1848 in Kraft.

Die bisherige Forschung hat diesem differenzierten Bild der josephinischen Judenpolitik bisher kaum Rechnung getragen. So fehlt bis heute eine Gesamtausgabe von kritischen Editionen der einzelnen Patente, welche die Grundlage für weitere Forschung bilden könnte. Diese Forschungslücke zu schließen, ist das Hauptanliegen des vorgeschlagenen Editionsprojektes. Darüber hinaus sollen die einzelnen Patente und Privilegien (inklusive verschiedener Versionen) erstmals systematisch verglichen sowie Bezüge und Wechselwirkungen zwischen der josephinischen Judengesetzgebung und den Gesetzen in anderen Teilen des Reiches untersucht werden.